
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Annahme von Kommissionsware
(Sie können die AGB´s hier als PDF ausdrucken)
1. Wir nehmen nur exklusive, erstklassige Markenware in gutem Zustand an.
2. Die angelieferte Ware muss frisch gewaschen oder gereinigt, geruchsfrei und fleckenfrei, sowie ohne Löcher sein. Es müssen alle Knöpfe vorhanden sein.
3. Falls eine Reinigung, Wäsche oder Bügelarbeit notwendig ist, mindert sich der auszuzahlende Betrag um den entstandenen Aufwand.
4. 2nd Lux behält sich vor, Ware abzulehnen.
5. Den Kommissionspreis/Verkaufspreis legt 2nd Lux in Absprache mit dem Kommissionsgeber fest.
6. Am Saisonende wird auf alle Sachen, die bis dahin nicht verkauft worden sind, ein Rabatt von 20-30% gegeben.
7. Der Verkaufserlös wird, wenn nicht anders vereinbart, jeweils zu 50% aufgeteilt.
8. Der geforderte Kommissionspreis wird nach dem Verkauf fällig.
9. Vom Kommissionspreis gehen 10% als Spende an den Verein C.F.C. e.V. (Chic für Chancen, Kinderhilfsverein)
10. Vom Gewinn der 2nd Lux - GbR gehen ebenfalls 10% als Spende an den Verein.
11. Als Beispiel: Der Verkaufserlös ist 100 €, davon bekommt der Kommissionsgeber 50 € minus 10% = 45 €.
12. Kommissionsware, die durch Kunden reklamiert wurde, wird zurückgegeben und der ausgezahlte Betrag zurückgefordert.
13. Die Ware verbleibt höchstens 3 Monate im Verkauf. Es muss nach Ablauf der Kommissionszeit telefonisch ein Abholtermin vereinbart werden. Der Kommissionsgeber kann entscheiden ob die Ware wieder zurück genommen oder gespendet werden soll. Wird die Ware nicht termingerecht abgeholt, müssen monatliche Lagerkosten von 5,00 € berechnet werden. Nach Ablauf einer Lagerfrist von weiteren 3 Monaten wird die Ware an die Kleiderkammer „Klamottenkiste“ abgegeben.
14. Es ist auch möglich, die Ware zur übernächsten Saison nochmals anzuliefern.
15. Nicht zu verkaufende und nach Absprache gespendete Ware wird nach 6 Monaten an die Kleiderkammer des C.F.C. e.V. „Klamottenkiste“ oder direkt in die Ukraine an bedürftige Menschen weitergegeben.
16. Bei Diebstahl können wir aus versicherungstechnischen Gründen keine Haftung übernehmen. Die Ausstellung zum Verkauf erfolgt auf eigene Gefahr.